von Jens
1. Generell gilt, wenn der Nachbar die Post angenommen hat, ist es kein Nachweis für die Zustellung, öffnen Sie aber die Post, ist es wie ein Konkludenter Verhandlungsvertrag zu sehen. Da man aber meist nicht weis was das überhaupt ist. Somit erfüllt es den Tatbestand der arglistigen Täuschung!
2. Bekommt man eine Postzustellung die man unterschreiben soll, sollte man stets auf dem Bestätigungsschreiben vermerken, unter Vorbehalt, denn man will ja nicht den Postboten 3 Stundenlang festhalten, ob es sich auch wirklich um das handelt was man denkt! Kommt der Postbote mit einen Digitalen Organzier herangeschleppt, haben Sie das Recht dies in schriftlicher Form zu erhalten! Die Bloße Aussage, man könne unter der ID Nummer nachsehen, ist nichtig und ungültig ! Ihre Digital abgegebene Unterschrift zählt aber als Zustimmung! Also NEIN DANKE !
3. Will der Postbote ihre handschriftliche Unterschrift, sollte man ebenfalls unter Vorbehalt vermerken, da so nicht die Katze im Sack akzeptiert wird!
Macht der Postbote Zicken, lassen Sie ihn das schreiben wieder mit nehmen, und sagen Sie ihm ins Gesicht das sie es nicht dulden müssen Rechtstäuschungen zu akzeptieren!
4. Wirft der Postbote einfach was ein, bestes Beispiel Gelber Brief, Zurück an den Absendern! Denn der Postbote ist keine Amtsperson, sondern ein Angestellter einer Logistik AG ! Vermerken Sie diesen Brief mit Zustellungsvorschriften vorsätzlich verletzt, und schneiden Sie die untere rechte Ecke ab, damit ist der Brief entwertet!
Heben Sie die abgeschnittene Ecke auf ! Und notieren Sie das Zustellungsdatum dazu. Und mit der Aufschrift UNFREI ZURÜCK in den nächsten Briefkasten! Die Nötigung mit dem Gelben Briefen… Laut den Lüneburger Richter, greife ausdrücklich jede Postwurfsendung in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein und dürfe deshalb auch untersagt werden. Einen Aufkleber könnten Werbungtreibende schon deshalb nicht verlangen, weil ja womöglich gar nicht jede Reklame, sondern nur ganz bestimmte Sendungen unerwünscht sind. Das Urteil Az. 4 S 44/11 und Az. VI ZR 182/88 ist inzwischen rechtskräftig und bietet eine handfeste Grundlage, sich gegen unerwünschte Wurfsendungen zu wehren, da die BRD und die Amtsgerichte eine Firma ist, kann man ihnen somit den Einwurf verbieten! Jeder Einwurf stellt somit einen klaren vorsätzlichen Gesetzesbruch dar !
Der gelbe Brief – Zustellungsvorschriften laut Art. 103 (1) GG Rn 31
Jeder hat das Recht auf Benachrichtigung vom Verfahren durch prozeßfähige Zustellung, d.h. jeder muß quittieren. Der Anspruch auf das rechtliche Gehör (Art.103) ist gewahrt, wenn dem Empfangsberechtigten das Schriftstück persönlich übergeben wird und dessen Personalien festgestellt werden. Die Ersatzzustellung nach § 181 ff ZPO, § 37 StPO, etc und die öffentliche Zustellung nach § 203 ff ZPO, § 40 StPO, etc enthalten eine Fiktion der Bekanntgabe,da sie den tatsächlichen Informationserfolg nicht sicher stellen!
Art. 103 (1) GG Rn 31 (vgl. gr. Kommentar zum GG, Mangold, Klein, Stark, 4. Auflage)
Anmerkung : Stellen Sie sich folgendes vor. Ein Mahnbescheid wird ihnen zugestellt, dieser kommt aber nie an. Die Gründe dafür könnten z.B. sein, das der Briefträger der Deutschen Post AG keine Lust hatte und die ganze Post in seinem Keller lagert. (Dies war mehrmals in der Presse nachzulesen) Oder es gab eine Namensverwechslung und ihr Namensvetter erhält den Gelben Brief und entsorgt ihn! Sie denken, nicht weiter schlimm, es gibt ja noch einen 2. Gelben Brief. Dieser beeinhaltet den Vollstreckungsbescheid. Dagegen können Sie innerhalb von 14 Tagen Widerspruch erheben. Aber was ist wenn Sie z.B. im Urlaub sind !?
Sie widersprechen nicht (da Sie ja von der Postwurfsendung keine Kenntnis haben) und haben somit einen Titel am Hals, der 30 Jahre “gültig” ist.
5. Der Brief ist nicht unterschrieben? wieder zukleben, Ecke abschneiden und UNFREI an den Absender zurücksenden! Schreiben Sie Quer über den Brief Unterschrift fehlt! §125 Nichtigkeit wegen Formmangel! Zustellungsvorschriften missachtet! Informelles Selbstbestimmungsrecht verletzt!
Siehe hierzu auch oekoinselkettwiesel.files.wordpr…chrift.pdf
Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (vgl. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87 BVerwGE 81, 32 ; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1B 92.02 NJW 2003, 1544) und BGH 19.06.2007 Aktenzeichen: VI ZB 81/05 BGH 09.06.2010 Aktenzeichen: XII ZB132/09. Antworten Sie auf eines dieser Schreiben, vermerken Sie dieses im ersten Satz! Denn dadurch ist es eine offenkundige Tatsache die in ihren Akten steht! Es macht deshalb auch Sinn, sich diverse Stempel zu erstellen/ Aufkleber.
Am besten ein Photo davon machen, vor dem absenden. Versenden Sie diese Post wiederum als Rückschreiben mit Unterschrift des Empfängers, werden Sie feststellen, das diese wiederum nur mit Krikelkrakel unterzeichnen was ebenfalls eine Täuschung im Rechtsverkehr darstellt! I.A. hebelt dies auch wieder aus und stellt ebenfalls eine Täuschung im Rechtsverkehr dar !
Der Satz dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist deshalb nicht unterschrieben ist eine LÜGE Täuschung im Rechtsverkehr ! dejure.org/gesetze/StGB/270.html
Eine Versicherungsgesellschaft, kann z.B. Rechnungen so versenden da sie eh einen Vertrag mit ihnen haben, ihnen ist aber immer das Original als echte Kopie zu zu senden, und keine Abschrift ! Sie haben aber das recht auf eine Original Unterschrift, sei es durch einen Sachbearbeiter! Denn so wird Betrügern Tür und Tor geöffnet ! Eine Urteilszustellung oder Anklageschrift, muß immer vom Herausgeber unterschrieben sein, keine Urkundsbeamtin!
Es muß sich also um eine Kopie des Originals handeln, mit der Unterschrift des Herausgebers!
6. Sie haben eine Vorladung der Polizei? Lassen Sie sich am Arsch lecken ! Warum ?
7. Man klebt einen gelben Brief / Karte hin mit dem hinweis, das man das Schreiben selbst abholen müsse! Das ist ein Trick! Schneiden Sie auch hier eine Ecke ab und schreiben sie vorher etwas über die abgeschnittene Ecke und UNFREI an Absender zurück ! Darauf und ab in den Briefkasten! Die Justiz nutzt das gerne um Urteile ohne Ihr Dasein auszustellen, um durch Aushang im Justizgebäude, die angebliche Offenkundigkeit zu simulieren!
8. Steht ein Polizist mit einem Gelben Brief vor ihrer Türe, und will ihnen einen Brief übergeben (unter Zeugen), so müssen sie diesen ebenfalls nicht entgegen nehmen! Denn der Polizist ist ebenfalls nur ein Bediensteter und kein Beamter! Es ist also ein weiterer Nötigungsversuch! Zur unfreiwilligen Dienstbarkeit!
Protokoll-Bedienstete.pdf (Größe: 73,45 KB)
9. Sie bekommen Justizpost über einen Anderen Logistik Zustellservice? Das ist doppelt und dreifach nicht zulässig, weil es gegen den alten Postzustellungsvertrag von 1877 verstößt! Das ist auch der Grund warum man heute noch für 4Cent Kriegsgefangenen Post versenden kann, weil wir eben alle Kriegsgefangene sind !
10. Sie bekommen Werbepost trotz ausgeschriebenen Werbeverbot? Schön ! Sammeln sie es und schicken sie es unfrei an die Firma zurück ! Das merken die sich sofort und sie werden staunen wie leer ihr Briefkasten in Zukunft bleibt!
Mein Tipp: Schreiben Sie ihre Zustellungsvorschriften über den Briefkasten somit kann niemand behaupten, es wäre nicht so ! Am besten mit einem Link auf ihre Webseite! So das es öffentlich ist! Offenkundige Tatsachen, brauchen keinen Schriftlichen Beweis vor Gericht!
Es sei ihnen aber auch gesagt, das die Justiz alles ignoriert!
Und wer das alles verstanden hat sollte sich mal ansehen was überhaupt noch Gültigkeit hat, und was nicht !
deutscher-reichsanzeiger.de/
und wer sehen will was für eine Willkür in der Justiz herrscht sollte sich mal meinen Bericht ansehen!
www.jens-bothe-kettwiesel.de/Foru…php?tid=93
Sie fragen sich woher ich das alles wissen will? Bei mir war ein ehem. Beamter, der danach zur Polizei kam und danach bei der Post arbeitete und jetzt arbeitslos ist, weil man ihn kaputt gemacht hat und er es nicht mehr hinnehmen wollte deren kriminelles Treiben noch zu unterstützen!