von wepe
Nehmt diesen Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtes, druckt diesen aus und legt diesen Euren “Beamten, Sachbearbeitern, Gerichtsvollziehern, Polizeibeamten, Richtern, Staatsanwälten etc.” vor. Die sollen erst das Gegenteil juristisch dann nachweisen bevor sie gegen Euch jurisitsch einschreiten… Download
Richtig! Selbst dieses Urteil wurde von den beteiligten Richtern nicht im Original unterschrieben… ist aber bis heute nach den “BRD-Vorschriften” rechtlich bindend. Die Sache ist die, dass niemand nachweisen kann, wann diese Richter dieses Urteil, und ob überhaupt, jemals im Original unterschrieben haben.
Das Argument: Es ist im Original unterschrieben, hat keinerlei rechtliche Bedeutung solange, bis der absolute Be- / Nachweis erbracht ist, wann dieses Urteil je im Original unterschrieben wurde.