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Channel: Unterschrift – Der BRD-Schwindel
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Thomas Kurz: „Der BRD Scheinstaat“

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Kleine Zusammenfassung:

1. Die BRD ist kein Staat, ist nie einer gewesen. Das Deutsche Reich ist nie erloschen – bestätigt durch Den Haag und das Bundesverfassungsgericht.

2. Das Grundgesetz (GG) ist keine Verfassung und sollte dieser als Provisorium auch nur zeitlich begrenzt vorausgehen. So war es jedenfalls einmal gedacht.

3. Es gilt seit 1990 kein Grundgesetz mehr, noch die Zivilprozessordnung. Es gilt das Völkerrecht (Haager Landkriegsordnung) und das Kriegsrecht.

4. Wir haben alle die absolute Gleichstellung zu allen BRD-Behörden und – Angestellten, einschließlich ihres Geschäftsführers, der sich irreführend Kanzler nennt. Es gilt das Potsdamer Abkommen und das Recht auf Selbstverwaltung.

5. Jeder richterliche Beschluss, jedes Knöllchen kann nicht gegen unseren Willen durchgesetzt werden, da die Gesetzeswerke dafür außer Kraft gesetzt wurden – außer Kraft gesetzt durch die Alliierten, angemerkt.

6. Bundeskanzler und -minister haben Geschäftsbereiche und sind demnach Teil einer Geschäftsführung.

7. Wir haben Personal-Ausweise, sind Personal der BRD GmbH. Dieser zeigt lediglich eine Nationalität (Deutsch), aber bietet keinen Nachweis einer Staatsangehörigkeit. Was nicht geht, da die BRD keine staatsrechtliche Hoheit innehat.

8. Briefe (auch Gerichtsurteile) müssen nach BGB §126, ZPO 315, ZPO 355 unterschrieben werden, das gilt nicht nur für Richter, sondern auch für zivile Personen damit man diese dem Verfasser auch zuordnen kann. Nur Ämter UNTEREINANDER müssen keine Unterschrift leisten. Ein Urteil ohne Beglaubigung ist nicht rechtswirksam, nur rechtskräftig. Das heißt, selbst der Anwendung eines ungültigen Grundgesetzes wird hier nur betrogen!

9. Die Rechtswirksamkeit von Urteilen und Anordnungen muss vom ausführenden Beamten geprüft werden, dafür bürgt nicht mehr der „Staat“, sondern er selbst. Es gibt seit 1982 in der BRD für „Beamte“ nämlich keine Staatshaftung. Es gilt stattdessen die Privathaftung laut BGB.


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